
Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG
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Elektronisches Verkehrsblatt
Eine Auswahl aus einigen Bereichen
haben wir für Sie in einem Bestellschein
zusammengestellt 
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Bestellschein Bereich Fahrschule Neue Prüfungsrichtlinien (Fahrerlaubnisprüfung) und weitere Verordnungen

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Prospekt –
Bestellschein
- Aufbietungen nach § 12 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Das Kraftfahrt-Bundesamt meldet dem Verkehrblatt zum Zwecke der Aufbietung die Nummern der
Fahrzeugbriefe und Zulassungsbescheinigungen Teil II die den Zulassungsbehörden als in Verlust
geraten angezeigt wurden.
Ist die Nummer eines in Verlust geratenen Dokuments nicht bekannt, wird das im verlorenen
Dokument beschriebene Fahrzeug mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aufgeboten.
Suche nach
Zulassungsbescheinigung Teil II /
Fahrzeug-Identifizierungsnummer
/
Datum der Veröffentlichung
- Hinweis:
Die Zulassungsbehörden wenden sich für eine Veröffentlichung
nach § 12 Abs. 5 FZV direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt.
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Verkehrsblatt – print/digital
- Aufbietungen nach § 13 Abs. 4 und § 15 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
aus den letzten Ausgaben 2021 (print/digital) als PDF
Die Aufbietungen nicht vorgelegter Zulassungsbescheinigungen der
Teile I und II bzw. Fahrzeugscheine/Fahrzeugbriefe nach § 13 Abs. 4 und § 15 Abs.3 FZV
durch die Zulassungsbehörden, werden ausschließlich im Verkehrsblatt veröffentlicht.
- Redaktionsschluss für die Aufbietungen 2022
- Hinweis:
Die Zulassungsbehörden wenden sich für eine Veröffentlichung
nach § 13 Abs. 4 und § 15 Abs. 3 der FZV direkt an den Verkehrsblatt-Verlag.
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Inhaltsverzeichnis des
aktuellen Verkehrsblattes

Zum Inhaltsverzeichnis
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