RSA 21
RL für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA-95), Ausgabe 1995, wurden grundlegend überarbeitet. Den zwischenzeitlichen Änderungen der "Straßenverkehrs-Ordnung" (StVO) und der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung" (VwV-StVO) wird Rechnung getragen. Für die Praxis bedeutsame technische Weiterentwicklungen und gestiegene Anforderungen an die Arbeitsstellenabsicherung haben Ergänzungen erbracht und Fortschritte im Richtlinienwerk ergeben. Die RSA 21 werden mit dem ARS 24/2021 bekannt gemacht. Die RSA 21 ersetzen die RSA-95.
Die RSA gelten für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen. Sie unterscheiden nach den Anwendungsbereichen
- innerörtliche Straßen (Teil B),
- Landstraßen (Teil C) und
- Autobahnen (Teil D),
wobei zwischen den Arbeitsstellen von längerer (AlD) und kürzerer Dauer (AkD) unterschieden wird. Vorangestellt ist der umfangreiche Teil A (Allgemeines), der zum Beispiel die Verkehrszeichen, Verkehrs- und Warneinrichtungen, Leitmale, Leitschwellen, Leitborde, temporären Schutzeinrichtungen und Nachtbaustellen behandelt.
Als Arbeitsstellen an Straßen werden solche Stellen bezeichnet, bei denen öffentliche oder tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden und solche Stellen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums liegen, von denen aber Auswirkungen auf den Verkehr ausgehen. Anlass hierfür können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße sowie Vermessungsarbeiten sein. Die verkehrsrechtlichen Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen der sicheren Führung des Verkehrs im Bereich von Arbeitsstellen. Die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen zum Arbeitsschutz sind von den jeweiligen Adressaten dieser Vorschriften zu beachten, aber nicht Gegenstand dieser Richtlinien.
Die RSA 21 sind mit zahlreichen farbigen und detaillierten Regelplänen ausgestattet:
- 33 Regelplänen für innerörtliche Straßen,
- 23 Regelplänen für Landstraßen und
- 40 Regelplänen für Autobahnen.