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Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO


Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen.

DIN A4, 12 Seiten
Stand: 06.04.2011
Lieferbar: ja
Bestell-Nr.: O 3710

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7,50 EUR

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Pflichtangaben gemäß der Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit
(General Product Safety Regulation (GPSR))


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Schleefstraße 14
44287 Dortmund
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Keine




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