Aufbietungen

Eine Auswahl aus einigen Bereichen
haben wir für Sie in einem Bestellschein
zusammengestellt



Bestellschein


Arbeitssicherheit
Jetzt neu im Verkehrsblatt-Verlag:
ASR A5.2

Arbeitssicherheit
Prospekt
Bestellschein

Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe und
Zulassungsbescheinigungen Teil II gemäß § 12 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Das Kraftfahrt-Bundesamt meldet dem Verkehrsblatt zum Zwecke der Aufbietung die Nummern der Fahrzeugbriefe und Zulassungsbescheinigungen Teil II, die den Zulassungsbehörden als in Verlust geraten angezeigt wurden.

Ist die Nummer eines in Verlust geratenen Dokuments nicht bekannt, wird das im verlorenen Dokument beschriebene Fahrzeug mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aufgeboten.

Die Aufbietungen nicht vorgelegter Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugscheine/Fahrzeugbriefe nach § 13 Abs. 4 FZV durch die Zulassungsbehörden werden ausschließlich im papiergebundenen Verkehrsblatt (Anm. des Verlags: auch digital verfügbar) veröffentlicht.

 

 
Fahrzeugbriefnummer / Zulassungsbescheinigung
Teil II Nr.

 

     
Fahrzeug-Identifizierungsnummer
 
     
Datum der Veröffentlichung
DD.MM.JJJJ
 
     
Zeitraum eingeben
   
von
DD.MM.JJJJ
   
bis
DD.MM.JJJJ
 


Wer eine/n der aufgebotenen Fahrzeugbriefe bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil II
auffindet oder verwahrt, ist hiermit aufgefordert, dieses Dokument innerhalb von
14 Tagen seit dem Datum der Veröffentlichung bei der örtlich zuständigen
Zulassungsbehörde vorzulegen. Sofern das Dokument noch keinen Eintrag einer
Zulassungsbehörde enthält, ist das Dokument dem Kraftfahrt-Bundesamt,
Fördestr. 16 in 24944 Flensburg, vorzulegen oder zu übersenden.

Kraftfahrt-Bundesamt

Hinweis des Verlags:
Im Elektronischen Verkehrsblatt aufgebotene Daten werden fünf Jahre nach Veröffentlichung gelöscht. Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamts sind die aufgebotenen Daten ebenfalls fünf Jahre lang abrufbar.





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