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Presse-Infos
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20. Dezember 2011
Schnee und Matsch auf den Straßen / Sicherheits-Tipps für winterliche Autoscheiben:
Schnee großzügig entfernen und kein heißes Wasser benutzen!
Auch wenn der Deutsche Wetterdienst nach wie vor keine Hoffnung auf weiße Weihnachten
macht, haben Schnee und Matsch unsere Straßen erreicht. In der Westhälfte Deutschlands
ist bis zum Morgen der erste Schnee gefallen, laut den Experten wird er sich „im Laufe
des Tages auch in den Südosten und Osten vorarbeiten.“
Neben Rutschgefahr durch Schneefall
und überfrierende Nässe sorgt jetzt auch wieder eingeschränkte Sicht bedingt durch Schnee
und Eis auf Autoscheiben für ein erhöhtes Verkehrsrisiko. Glasexperte Thomas Krieger,
Technik Manager bei Fahrzeugglasspezialist Carglass, gibt deshalb umfassende Ratschläge
zum richtigen Verhalten bei winterlichen Autoscheiben:
- Spätestens jetzt regelmäßig Frostschutz in der Scheibenwaschanlage überprüfen und bei Bedarf nachfüllen.
Nach dem Einfüllen: Anlage kurz einschalten, dann kommt der Frostschutz in alle Zuleitungen und in
die Wischdüsen.
- Am besten dort parken, wo keine Gefahr von Dachlawinen und herunterkommenden Eiszapfen besteht.
Von Dächern fallende Schnee- und Eismassen können Karosserie und Autoscheiben stark beschädigen.
Im Ernstfall Schäden an den Fahrzeugscheiben
schnellstmöglich vom Fachmann überprüfen lassen, um ein Sicherheitsrisiko auszuschließen.
- Das Abdecken der Windschutzscheibe verhindert das Vereisen, eine Scheibenversiegelung kann die
Haftung des Eises auf der Scheibe reduzieren.
- Zugeschneite Autoscheiben vor Fahrtantritt gründlich (!) von Schnee und Eis befreien. Das gilt
auch für Heck- und Seitenscheiben – nur so ist eine freie Sicht gewährleistet. Ist die Sicht beeinträchtigt,
droht dem Fahrzeugführer ein Bußgeld von 10 Euro.
- Vorhandenen Schnee auch vom Autodach entfernen. Zum einen können Schneemengen während der Fahrt
unkontrolliert auf die eigene Windschutzscheibe fallen. Zum anderen gefährden herunterkommende Schneemassen
Insassen von nachfolgenden Fahrzeugen, da deren Sicht beeinträchtigt werden kann.
- Sind die Autoscheiben vereist, sollte man einen guten Eiskrater benutzen, der die
Scheibe nicht beschädigt. Zum Entfernen des Eises auf allen Scheiben empfiehlt sich
der Einsatz von handelsüblichen Enteisungsmitteln. Kein lauwarmes oder heißes Wasser
verwenden! Die Hitze kann einen thermischen Schock bewirken und im schlimmsten Fall
eine intakte Scheibe beschädigen.
- Auch die Heizung lieber langsam und schrittweise auf die höchste Stufe stellen. Vorhandene
Beschädigungen können bei frostigen Temperaturen durch punktuelle Wärmezufuhr auf die
Windschutzscheibe zu einer Vergrößerung des Schadens führen.
- Während der Fahrt immer ausreichenden Abstand halten: Schnee und Eis von vorausfahrenden
Fahrzeugen können schubartig herunterfallen und ganz plötzlich die Sicht behindern.
Besonders größere Schneemassen und Eisplatten auf LKW-Dächern und Planen bilden eine
echte Gefahr.
- Durch hohe Luftfeuchtigkeit beschlagen die Scheiben jetzt auch von innen besonders
häufig und beeinträchtigen die Sicht. Die Klimaanlage hilft, die Luft zu trocknen.
Dazu das Gebläse voll aufdrehen und auf Scheibe richten. Nebeneffekt: Durch kurzzeitiges
Einschalten der Klimaanlage in Herbst und Winter werden Klimaanlagen-Komponenten geschmiert,
Ablagerungen entfernt und Korrosion vermieden.
- Wer ganz sicher gehen will, lässt die Windschutzscheibe zu Beginn jeder Frostperiode
vom Fachmann auf Steinschläge und andere Beschädigungen hin überprüfen. Hintergrund:
Wenn Wasser in einen Riss eindringt, kann sich dieser durch Ausdehnung beim Gefrieren
vergrößern.
- Kostenlos prüfen lassen könnten Autofahrer ihre Windschutzscheibe zum Beispiel in
einer der bundesweit rund 260 Service Center von Carglass, so Krieger.
Weitere Informationen finden Sie im PDF-Download am Anfang dieser Seite!
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Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe und Zulassungs- bescheinigungen
Wir stellen zum 31.12.2011 mit der Verkehrsblatt-
Ausgabe Heft 24/2011 die Papierausgabe der Aufbietung verlorener
Fahrzeugbriefe und Zulassungs- bescheinigungen Teil II ein.
Lesen Sie hier die ganze Meldung |
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StVo
Straßenverkehrs- Ordnung
Stand: Dezember 2010

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