Verkehrsblatt
 Veröffentlichungen
 Sammelwerke
 Bestell-Service
 Kunden-Service
 Nachrichten
 Lieferbedingungen
 Impressum
 Kontakt
 Links
 Presse-Infos
 Startseite
 


Presse-Infos

 
Download als PDF   Download im Word-Format
 
26. September 2005

Bundesverkehrsminister schafft gesetzliche Grundlage für die Länder
Auto fahren mit 17? - Nur wenn ein Erwachsener gut aufpasst  

Lange warten deutsche Schüler auf die Möglichkeit, schon mit 17 Auto fahren zu dürfen. Der Gesetzgeber hat jetzt am 17. August die Möglichkeit geschaffen. Nun können die Bundesländer entsprechende Modellversuche durchführen. Die vorzeitige Fahrerlaubnis gilt allerdings nur für die Kraftfahrzeuge der Klassen B und BE.

Außerdem ist das Fahren allein nicht erlaubt. Denn wer mit 17 Jahren ein Auto durch den Straßenverkehr lenkt, muss von einem – namentlich benannten - Erwachsenen mit Fahrerlaubnis begleitet werden. Wird der Jugendliche ohne die benannte erwachsene Begleitperson erwischt, droht der Führerscheinentzug. Und die wird erst wieder erteilt, wenn der Sünder an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.

Auch an die Begleitperson werden einige Anforderungen gestellt. Denn schließlich soll sie dem jungen Fahrer vor und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Dafür, so befindet der Gesetzgeber, muss der Erwachsene mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B haben. Außerdem darf die Begleitperson selbst nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister auf dem Kerbholz haben. All dies wird überprüft, wenn der Jugendliche seinen Führerschein macht, deshalb wurde jetzt auch die Fahrerlaubnis-Verordnung geändert.

Von der Tochter nach der feucht-fröhlichen Party nach Hause fahren lassen? Nein, sagt der Gesetzgeber, denn 0,5 Promille Alkohol im Blut der Begleitperson ist schon zu viel. Auch der Genuss anderer Rauschmittel ist selbstverständlich verboten.

Die Gesetzes- und Vorschriften sind im Heft 18/2005 des „Verkehrsblatt/Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland“ bekannt gemacht worden.


 
 

 Shop-Suche

:: Erweiterte Suche

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.

Unsere Bestell-Hotline

(14 Cent/Min.)
Preise aus dem Mobilfunknetz können abweichen.

Tel.: 0180 - 5340140
Fax: 0180 - 5340120

Suche auf diesen Seiten

Aktuelles
Hinweis in eigener Sache:

Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe und Zulassungs- bescheinigungen

Wir stellen zum 31.12.2011 mit der Verkehrsblatt-
Ausgabe Heft 24/2011 die Papierausgabe der Aufbietung verlorener
Fahrzeugbriefe und Zulassungs- bescheinigungen Teil II ein.
Lesen Sie hier die ganze Meldung


StVo
Straßenverkehrs- Ordnung

Stand: Dezember 2010


Mehr Informationen im PDF-Format

ECE-Regelungen
Immer auf dem Laufenden mit den gültigen Vorschriften aus dem
Verkehrsblatt-Verlag!

Mehr Informationen finden Sie hier.

Verkehr-Data.com
ist online!

Werden Sie Abonnent der Verkehr-Data-Module
und profitieren Sie von unserer umfangreichen, täglich aktualisierten Datensammlung aus verschiedenen Bereichen des Verkehrswesens der Bundesrepublik Deutschland!

Besuchen Sie uns: Verkehr-Data.com

Informationen zur Umweltzone und Feinstaubplakette finden Sie auf der Internetseite des BMVBS
Infos beim Bundesministerium f¸r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
www.bmvbs.de