26. September 2005
Bundesverkehrsminister schafft gesetzliche Grundlage für die Länder
Auto fahren mit 17? - Nur wenn ein Erwachsener gut aufpasst
Lange warten deutsche Schüler auf die Möglichkeit, schon mit 17 Auto fahren
zu dürfen. Der Gesetzgeber hat jetzt am 17. August die Möglichkeit geschaffen.
Nun können die Bundesländer entsprechende Modellversuche durchführen.
Die vorzeitige Fahrerlaubnis gilt allerdings nur für die Kraftfahrzeuge der Klassen
B und BE.
Außerdem ist das Fahren allein nicht erlaubt. Denn wer mit 17 Jahren ein Auto
durch den Straßenverkehr lenkt, muss von einem – namentlich benannten -
Erwachsenen mit Fahrerlaubnis begleitet werden. Wird der Jugendliche ohne die benannte
erwachsene Begleitperson erwischt, droht der Führerscheinentzug. Und die wird
erst wieder erteilt, wenn der Sünder an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.
Auch an die Begleitperson werden einige Anforderungen gestellt. Denn schließlich
soll sie dem jungen Fahrer vor und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung
stehen. Dafür, so befindet der Gesetzgeber, muss der Erwachsene mindestens 30
Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse
B haben. Außerdem darf die Begleitperson selbst nicht mehr als drei Punkte im
Verkehrszentralregister auf dem Kerbholz haben. All dies wird überprüft,
wenn der Jugendliche seinen Führerschein macht, deshalb wurde jetzt auch die Fahrerlaubnis-Verordnung
geändert.
Von der Tochter nach der feucht-fröhlichen Party nach Hause fahren lassen? Nein,
sagt der Gesetzgeber, denn 0,5 Promille Alkohol im Blut der Begleitperson ist schon
zu viel. Auch der Genuss anderer Rauschmittel ist selbstverständlich verboten.
Die Gesetzes- und Vorschriften sind im Heft 18/2005 des „Verkehrsblatt/Amtsblatt
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik
Deutschland“ bekannt gemacht worden.
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